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Kapitel 5.1

Organisationsprofil

Anzahl in Köpfen (Jahresmittel)

Jahr hauptamtliche Mitarbeiter*innen
2011 0
2012 5
2013 8
2014 10
2015 22
2016 24
2017 39
2018 36
2019 32


Governance der Organisation

Leitungs- und ggf. Geschäftsführungsorgan

gemäß der Vereinssatzung in der Beschlussfassung vom 11.11.2017

§ 9 Der Vorstand

§ 9.1 Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart zusammen sowie bis zu sechs weiteren Beisitzer*innen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

§ 9.2 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

Fett gedruckte Person sind Mitglieder des Vorstands

  • Adrian Pohl
  • Andreas Pawelke, Vorstandsvorsitzender
  • Andrej Sandorf
  • Anja Jentzsch
  • Anna Alberts
  • Arne Semsrott
  • Bela Seeger
  • Christian Heise
  • Claudia Schwegmann (bis 8.10.2019)
  • Daniel Dietrich, Beisitzer
  • Daniel Mietchen
  • Edgar Zanella Alvarenga
  • Eileen Wagner
  • Fiona Krakenbürger
  • Friedrich Lindenberg
  • Gregor Gilka (seit 13.06.2019)
  • Hauke Gierow
  • Helene Hahn
  • Jana Wichmann, Beisitzerin
  • Johanna zum Felde
  • Jonathan Gray
  • Julia Kloiber
  • Knut Perseke
  • Kristina Klein, Kassenwartin
  • Leonard Wolf
  • Lucy Chambers, stellv. Vorstandsvorsitzende
  • Mara Mendes
  • Maria Reimer
  • Mark Brough
  • Markus Neuschäfer
  • Maximilian Voigt
  • Michael Hörz
  • Michael Peters
  • Moritz Neujeffski
  • Nadine Evers (seit 13.06.2019; Geschäftsführerin bis 15.06.2019)
  • Paula Grünwald
  • Rufus Pollock
  • Sonja Fischbauer (seit 13.06.2019)
  • Sören Auer
  • Stefan Kaufmann
  • Stefan Wehrmeyer
  • Timo Lundelius
  • Walter Palmetshofer

Aufsichtsorgan

§7 Mitgliederversammlung

§ 7.1 Der Mitgliederversammlung gehören alle ordentlichen Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.

§ 7.2 In jedem Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich oder in elektronischer Form als E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Wahlen bzw. Abwahlen von Vorstandsmitgliedern und Änderungen dieser Satzung bedürfen der ausdrücklichen Nennung in der Tagesordnung, mit der eingeladen wird. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse / E-Mail Adresse gerichtet ist.

§ 8.1 Der Mitgliederversammlung als beschlussfassendem Vereinsorgan obliegen alle Aufgaben, es sei denn, diese sind ausdrücklich laut Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen worden.

Interessenskonflikte

Einige (derzeit acht) hauptamtliche Teammitglieder sind auch Vereinsmitglieder und damit stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung als Aufsichtsorgan der OKF DE. Ihr Anteil macht jedoch einen geringfügen Anteil der Mitgliederschaft aus. Ebenfalls Vereinsmitglieder und daher stimmberechtigt ist der Vorstand. Er ist ehrenamtlich tätig und erhält keine Bezüge – weder Gehälter oder Aufwandsentschädigungen noch Sachbezüge. Kein Vorstandsmitglied arbeitet vertraglich in einem OKF-Projekt mit und bezieht daraus Gehalt.

Für das Geschäftsjahr 2019 gab es keine finanziellen, persönlichen oder rechtlichen Abhängigkeitsverhältnisse zwischen den Mitgliedern der OKF DE und anderen an der Finanzierung der OKF beteiligten Organisationen. Es bestanden auch keine Verwandtschaftsverhältnisse innerhalb der Organisation.

Internes Kontrollsystem

Das interne kaufmännische Kontrollsystem besteht aus einem projektgesteuerten 4-Augen-Prinzip im operativen Geschäft, einer personellen Trennung von Freigabe und Durchführung von Zahlungen sowie der internen Kassenprüfung. Darüber hinaus werden Buchhaltung und Jahresabschluss von einer externen Steuerkanzlei ausgeführt, welche eine weitere Kontrollinstanz für das Alltagsgeschäft bildet und vereinsschädigende oder gemeinnützigkeitsschädliche Handlungen direkt an die Geschäftsführung melden würde. Damit ebenfalls die Mitglieder ihre Informationen erhalten sowie eine wirksame Kontrolle durch die Mitgliederversammlung stattfinden kann, werden in jährlich je 2 Kassenprüfer*innen bestimmt. Laut Satzungsänderung vom 11.11.2017 dürfen die Kassenprüfer*innen nicht aus Vorstand und Belegschaft gestellt werden, um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde die Kassenprüfung gemäß Turnus erneut durch die Mitglieder Mark Brough und Timo Lundelius durchgeführt.

Eigentümerstruktur, Mitgliedschaften und verbundene Organisationen

Eigentümerstruktur der Organisation
An unserem Verein halten weder private noch juristische Personen Anteile. Dies ist auch nicht möglich.

Mitgliedschaften anderer Organisationen
Es besteht eine Mitgliedschaft beim Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V.

Verbundene Organisationen
Wir sind mit keinen Organisationen juristisch verbunden und halten auch keine Anteile an anderen Organisationen.

Umwelt- und Sozialprofil

Zum Umweltschutz tragen wir durch folgende Punkte bei:

  • Wir kaufen viele Büromöbel sowie einen Teil unserer IT-Ausstattung gebraucht.
  • Wir verwenden vornehmlich Recyclingpapier, Bürobedarf bestellen wir bei einem ökofairen Anbieter.
  • Reisen finden in aller Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln statt (2. Klasse).
  • Inlandsflüge buchen wir nur in Ausnahmesituationen; Auslandsreisen sind Ausnahmen.
  • Wir haben keine Dienstwagen.
  • Wir stehen hinter den Forderungen der Bits&Bäume-Konferenz zur Nachhaltigkeit.

Zum Sozialprofil gehören die folgenden Punkte:

  • flexible Arbeitszeiten
  • freie Einteilung von Heimarbeitstagen
  • Tiere am Arbeitsplatz sind unter Rücksprache mit dem Team erlaubt.
  • Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Arbeitszeit werden unterstützt und teilweise finanziert.
  • Das gesamte Team wird mindestens monatlich über die wichtigsten Entwicklungen von Vorstand, Geschäftsführung und Team intern informiert, um stets einen Gesamtüberblick zu haben.
  • Alle Mitarbeiter*innen, die der Geschäftsführung nicht direkt unterstehen, haben mehrmals im Jahr Gruppenmeetings mit der Geschäftsführerung.
  • Die Geschäftsführerin hat eine Open-Door-Policy für alle Mitarbeiter*innen.