Kapitel 2
Open Government
Definition
Das Konzept von „Open Government” meint, das Handeln von Regierungen und Verwaltungen auf nationaler und regionaler Ebene gegenüber der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zu öffnen. Im deutschen Sprachraum wird daher auch der Begriff „Offenes Regierungshandeln” verwendet.
Bürger*innen können auf vielen Ebenen des politischen Handelns direkt einbezogen werden. Im besten Fall kann Open Government die bisherige Kultur der politischen Teilhabe – fast ausschließlich auf Wahltermine begrenzt – zu einer Kooperationskultur zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ausbauen.
Hinter dem Konzept steht das Ziel, die Arbeit von Politik, Regierung, Verwaltung und Justiz offener, transparenter, partizipativer und kooperativer zu gestalten.
Aber nicht nur die Zivilgesellschaft kann vom einfacheren Zugang zu politischen Entscheidungen und einer aktiven Beteiligung profitieren: Auch der öffentliche Sektor selbst kann die Expertise und das Wissen der Bürger*innen nutzen, um bessere Lösungen für Probleme und Vorhaben zu finden.
Unsere Highlights aus dem letzten Jahr zum Nachlesen (chronologisch):
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Volksentscheid Transparenzgesetz in Berlin: 33.000 Unterschriften für mehr Transparenz
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Ein Transparenzgesetz für Berlin: Volksbegehren startet im Juli
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Zensurheberrecht: Landgericht Köln zwingt FragDenStaat, staatliches Glyphosat-Gutachten zu löschen
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Zensurheberrecht: Bundesregierung mahnt uns ab, wir wehren uns
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Open Government in Deutschland: mehr zivilgesellschaftliche Beteiligung
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Open Data directive, the directive formerly known as PSI public sector information